Wende | Erbsen & Partner
Fachanwälte für Medizinrecht
Die Kanzlei
Die Kanzlei Wende | Erbsen – Fachanwälte für Medizinrecht ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig.
Wir bieten anwaltliche Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ für Leistungserbringer im gesamten Medizin- und Arztrecht.
Unsere Mandanten sind Ärzte, Zahnärzte, (zahn)ärztliche Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren etc.), Krankenhäuser und (zahn)ärztliche Berufsverbände.
| Honorar
Wir wollen, dass Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.
Im Arzthaftungsrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In den übrigen Angelegenheiten hängt die Art der Abrechnung vom jeweiligen Anliegen ab.
Je nach Sachverhalt vereinbaren wir
• eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach
dem RVG,
• eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach
dem RVG mit vereinbartem Gegenstandswert,
• ein Pauschalhonorar,
• ein Zeithonorar.
Wende | Erbsen & Partner mbB
Rechtsanwälte
Fachanwälte für Medizinrecht
Marienstrasse 41
70178 Stuttgart
Tel.: 0711 664818-0
Fax.: 0711 664818-19
E-Mail: kanzlei@we-er.de