Wende | Erbsen & Partner
Fachanwälte für Medizinrecht

Die Kanzlei Wende | Erbsen & Partner

Persönlich

Wir schätzen und pflegen den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten und die langfristige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihnen.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Wende | Erbsen – Fachanwälte für Medizinrecht ist schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig.

Wir bieten anwaltliche Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ für Leistungserbringer im gesamten Medizin- und Arztrecht.

Unsere Mandanten sind Ärzte, Zahnärzte, (zahn)ärztliche Kooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren etc.), Krankenhäuser und (zahn)ärztliche Berufsverbände.

| Honorar

Wir wollen, dass Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

Im Arzthaftungsrecht erfolgt die Abrechnung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In den übrigen Angelegenheiten hängt die Art der Abrechnung vom jeweiligen Anliegen ab.

Je nach Sachverhalt vereinbaren wir
• eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach dem RVG,
• eine Abrechnung zu gesetzlichen Gebühren nach dem RVG mit vereinbartem Gegenstandswert,
• ein Pauschalhonorar,
• ein Zeithonorar.